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   OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 12 U 204/05   

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https://dejure.org/2006,61748
OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 12 U 204/05 (https://dejure.org/2006,61748)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.08.2006 - 12 U 204/05 (https://dejure.org/2006,61748)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. August 2006 - 12 U 204/05 (https://dejure.org/2006,61748)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 269 Abs 1 ZPO, § 313 Abs 2 ZPO, § 286 Abs 1 ZPO, § 139 ZPO
    Keine Hinweispflicht des Gerichts trotz Ersuchens einer Partei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Hinweispflicht des Gerichts trotz Ersuchens einer Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 179/98

    Erfordernis eines richterlichen Hinweises bei Aufgreifen einer Rechtsfrage durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 12 U 204/05
    Etwas anderes kann nur in Betracht kommen, wenn die betreffende Partei die Rüge der Gegenpartei ersichtlich falsch aufgenommen hat (Bundesgerichtshof Urteil vom 07.12.2000, I ZR 179/98, zitiert nach juris, dort Rn. 38).
  • OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04

    Zu den Anforderungen an die Substantiierung von Parteivorträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 12 U 204/05
    Jedenfalls bei nicht nur pauschalen, sondern - wie hier - konkreten Rügen der Klägerin, deren Berechtigung auf der Hand lag, da nicht einmal ein Mangelsymptom dargelegt wurde, war ein nochmaliger Hinweis des Gerichts nicht angezeigt (Oberlandesgericht Rostock Beschluss vom 22.07.2005, 6 U 132/04, zitiert nach juris; Oberlandesgericht Nürnberg Urteil vom 13.10.1999, 4 U 1683/99, zitiert nach juris, dort Rn. 23).
  • BGH, 30.09.2004 - III ZR 369/03

    Pflicht der Gerichte zur Anhörung oder Vernehmung einer Partei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 12 U 204/05
    Unter diesen Umständen steht die informatorische Anhörung einer förmlichen Vernehmung als Partei gleich (Bundesgerichtshof Urteil vom 30.09.2004, III ZR 369/03, zitiert nach juris, dort Rn. 3).
  • OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99

    Hinweispflichten des Gerichts im Anwaltsprozeß; Mehrkosten des Unternehmers wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 12 U 204/05
    Jedenfalls bei nicht nur pauschalen, sondern - wie hier - konkreten Rügen der Klägerin, deren Berechtigung auf der Hand lag, da nicht einmal ein Mangelsymptom dargelegt wurde, war ein nochmaliger Hinweis des Gerichts nicht angezeigt (Oberlandesgericht Rostock Beschluss vom 22.07.2005, 6 U 132/04, zitiert nach juris; Oberlandesgericht Nürnberg Urteil vom 13.10.1999, 4 U 1683/99, zitiert nach juris, dort Rn. 23).
  • BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 12 U 204/05
    Dies ist mit der Neutralitätspflicht des Gerichts unvereinbar (vgl. Bundespatentgericht Beschluss vom 09.02.2004, 25 W (pat) 210/02, zitiert nach juris, dort Rn. 26).
  • OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03

    Verhandlung über das Ergebnis der Beweisaufnahme ; Nachholung in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 12 U 204/05
    Zutreffend ist das Landgericht nach durchgeführter Beweisaufnahme, deren Ergebnis vom Berufungsgericht mit den Parteien erörtert worden ist (vgl. Oberlandesgericht Celle Urteil vom 19.06.2003, 4 U 2/03, zitiert nach juris, dort Rn. 16), zu der Überzeugung gelangt, dass die Klägerin Auftragnehmerin des Beklagten zu 1) gewesen ist.
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