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OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 12 U 204/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 269 Abs 1 ZPO, § 313 Abs 2 ZPO, § 286 Abs 1 ZPO, § 139 ZPO
Keine Hinweispflicht des Gerichts trotz Ersuchens einer Partei - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Hinweispflicht des Gerichts trotz Ersuchens einer Partei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 07.09.2005 - 9 O 11/05
- OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 12 U 204/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.12.2000 - I ZR 179/98
Erfordernis eines richterlichen Hinweises bei Aufgreifen einer Rechtsfrage durch …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 12 U 204/05
Etwas anderes kann nur in Betracht kommen, wenn die betreffende Partei die Rüge der Gegenpartei ersichtlich falsch aufgenommen hat (Bundesgerichtshof Urteil vom 07.12.2000, I ZR 179/98, zitiert nach juris, dort Rn. 38). - OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04
Zu den Anforderungen an die Substantiierung von Parteivorträgen
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 12 U 204/05
Jedenfalls bei nicht nur pauschalen, sondern - wie hier - konkreten Rügen der Klägerin, deren Berechtigung auf der Hand lag, da nicht einmal ein Mangelsymptom dargelegt wurde, war ein nochmaliger Hinweis des Gerichts nicht angezeigt (Oberlandesgericht Rostock Beschluss vom 22.07.2005, 6 U 132/04, zitiert nach juris;… Oberlandesgericht Nürnberg Urteil vom 13.10.1999, 4 U 1683/99, zitiert nach juris, dort Rn. 23). - BGH, 30.09.2004 - III ZR 369/03
Pflicht der Gerichte zur Anhörung oder Vernehmung einer Partei
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 12 U 204/05
Unter diesen Umständen steht die informatorische Anhörung einer förmlichen Vernehmung als Partei gleich (Bundesgerichtshof Urteil vom 30.09.2004, III ZR 369/03, zitiert nach juris, dort Rn. 3).
- OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99
Hinweispflichten des Gerichts im Anwaltsprozeß; Mehrkosten des Unternehmers wegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 12 U 204/05
Jedenfalls bei nicht nur pauschalen, sondern - wie hier - konkreten Rügen der Klägerin, deren Berechtigung auf der Hand lag, da nicht einmal ein Mangelsymptom dargelegt wurde, war ein nochmaliger Hinweis des Gerichts nicht angezeigt (Oberlandesgericht Rostock Beschluss vom 22.07.2005, 6 U 132/04, zitiert nach juris; Oberlandesgericht Nürnberg Urteil vom 13.10.1999, 4 U 1683/99, zitiert nach juris, dort Rn. 23). - BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 12 U 204/05
Dies ist mit der Neutralitätspflicht des Gerichts unvereinbar (vgl. Bundespatentgericht Beschluss vom 09.02.2004, 25 W (pat) 210/02, zitiert nach juris, dort Rn. 26). - OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03
Verhandlung über das Ergebnis der Beweisaufnahme ; Nachholung in …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 12 U 204/05
Zutreffend ist das Landgericht nach durchgeführter Beweisaufnahme, deren Ergebnis vom Berufungsgericht mit den Parteien erörtert worden ist (vgl. Oberlandesgericht Celle Urteil vom 19.06.2003, 4 U 2/03, zitiert nach juris, dort Rn. 16), zu der Überzeugung gelangt, dass die Klägerin Auftragnehmerin des Beklagten zu 1) gewesen ist.